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BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71 |
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- BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der wiederholt ausgeführt worden ist, daß mit dem Motivschutz der Schutz eines über die bloße Bildwirkung des Zeichens hinausgehenden Sinngehalts geltend gemacht werde, und weiter, daß ein solcher über die gegenständlich-bildhafte Darstellung hinausgehender Sinngehalt, der sich übereinstimmend aus den einander gegenüberstehenden Zeichen ergebe, gegebenenfalls eine Verwechslungsgefahr herbeiführen könne ( BGH GRUR 1964, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne; 1964, 376, 378 - Eppeleinsprung). - BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle). - BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62
Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und …
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der wiederholt ausgeführt worden ist, daß mit dem Motivschutz der Schutz eines über die bloße Bildwirkung des Zeichens hinausgehenden Sinngehalts geltend gemacht werde, und weiter, daß ein solcher über die gegenständlich-bildhafte Darstellung hinausgehender Sinngehalt, der sich übereinstimmend aus den einander gegenüberstehenden Zeichen ergebe, gegebenenfalls eine Verwechslungsgefahr herbeiführen könne ( BGH GRUR 1964, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne; 1964, 376, 378 - Eppeleinsprung).
- BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62
Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung - …
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle). - BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und …
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle). - BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65
Verletzung von Rechten an Warenzeichen - Anspruch auf Unterlassung - Gefahr einer …
Auszug aus BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
Entscheidend bleibt daher auch hier - wie stets bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr - der (in dem über die gegenständlich-bildhafte Darstellung hinausgehenden Sinngehalt) übereinstimmende Gesamteindruck, den ein nicht unerheblicher Teil des regelmäßig nur flüchtig betrachtenden Verkehrs gewinnen kann ( BGH GRUR 1968, 256, 257 - Zwillingskaffee).